Die Stadtverwaltung Friedrichsthal versendet seit einigen Jahren Mehrjahresbescheide für die Grundsteuer A und B. Diese Entscheidung wurde aus Ersparnisgründen getroffen. Die jährlichen Kosten für Papier und Porto konnten so gesenkt werden. Der Verbrauch von Papier für die Bescheide und Umschläge konnte ebenfalls reduziert werden.
Was bedeuten Mehrjahresbescheide für die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken?
Sie erhalten nicht mehr jedes Jahr einen Bescheid, sondern nur noch dann, wenn sich eine Änderung ergibt. Änderungen können sich ergeben z. B. durch die Änderung des Hebesatzes, den der Stadtrat festsetzt, durch eine Neubewertung von Grund und Boden durch das Finanzamt, durch Änderung der Eigentümer.
Liegen keine Änderungen vor, gelten die bisher festgesetzten Raten zu den gesetzlich festgesetzten Fälligkeitsterminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres.
Die Verwaltung bittet daher, die Zahlungstermine zu berücksichtigen und nicht auf einen Bescheid für das laufende Jahr zu warten. Zur Vermeidung von Mahnungen mit der Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen werden die Steuerzahler in ihrem eigenen Interesse gebeten, die Fälligkeitstermine einzuhalten und die Überweisung rechtzeitig vorzunehmen.
Zur Zahlung der Grundsteuer kann der Stadtkasse Friedrichsthal jederzeit ein SEPA Lastschriftmandat erteilt werden. Ein Vordruck hierfür steht auf der Homepage der Stadt, www.friedrichsthal.de, zur Verfügung oder wird auf Anfrage auch zugestellt. Selbstverständlich kann auch für andere Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Sollte die Ausfertigung eines Grundsteuerbescheides erforderlich sein, z.B. für eine Nebenkostenabrechnung, so kann der Ausdruck erbeten werden:
per E-Mail an kaemmerei@friedrichsthal.de oder telefonisch 06897- 8568-111 oder -113.
Die Verwaltung bittet in Anbetracht allgemeiner Spar- und Nachhaltigkeitsbemühungen die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege um Verständnis.