Auskünfte Melderegister

Automatisierte Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister über das Internet

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

eine Neuregelung des Meldegesetzes erlaubt seit 01.01.2006 den automatisierten Abruf von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt müssen also ab diesem Zeitpunkt damit rechnen, dass verschiedene persönliche Daten aus dem hiesigen Melderegister über das Internet abrufbar sein werden.
Der automatisierte Abruf aus dem Melderegister ist gem. § 34 a Absatz 2 Satz 4 des Saarländischen Meldegesetzes jedoch nur zulässig, wenn die betreffende Person dieser Form der Auskunftserteilung nicht widersprochen hat.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, per Erklärung eine sog. Auskunftssperre für Internetauskunft im Melderegister eintragen zu lassen.
Ein Abruf von persönlichen Daten über das Internet ist dann ausgeschlossen.

Eine solche Erklärung können Sie schriftlich (s. Vordruck), per Fax (06897 8568-209) oder auch per E-Mail
  an die Stadt Friedrichsthal richten.

Auf dem Bürgeramt der Stadt Friedrichsthal stehen Ihnen Frau Schmitt und Frau Fredrich (Zimmer 10, 11)  für weitere Fragen gerne zur Verfügung.