Schiedsperson

Schiedsleute sind zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten bestellt. 

Sie führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei Streitfällen wegen Beleidigung oder Ehrverletzung durch. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig.
Für die Schlichtungstätigkeit dürfen Schiedsleuten, mit Ausnahme von Aufsichtsmaßnahmen durch die Landesjustizverwaltung, keine Weisungen erteilt werden. Sie handeln vollkommen selbständig.
 

In der Stadt Friedrichsthal gibt es zwei Schiedsbezirke:
Bezirk I:  Ortsteil Friedrichsthal
Bezirk II: Ortsteile Bildstock und Maybach


Bezirk I - Herr Michael Bost
Telefon: 01 74 / 3 33 56 80
E-Mail:
 

Bezirk II - Herr Jörn Weich
Telefon: 0 68 97 / 8 48 88
E-Mail:

Im Krankheits- oder Verhinderungsfall vertreten die Herren sich gegenseitig.