Schiedsperson
Schiedsleute sind zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten bestellt.
Sie führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei Streitfällen wegen Beleidigung oder Ehrverletzung durch. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig.
Für die Schlichtungstätigkeit dürfen Schiedsleuten, mit Ausnahme von Aufsichtsmaßnahmen durch die Landesjustizverwaltung, keine Weisungen erteilt werden. Sie handeln vollkommen selbständig.
In der Stadt Friedrichsthal gibt es zwei Schiedsbezirke:
Bezirk I: Ortsteil Friedrichsthal
Bezirk II: Ortsteile Bildstock und Maybach
Schiedsmann für den Bezirk I ist Herr Michael Bost.
Herr Bost nimmt seine Aufgaben nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Friedrichsthal, Schmidtbornstraße 12a, 66299 Friedrichsthal wahr.
Er ist wie folgt erreichbar: Telefon: 01 74 / 3 33 56 80, E-Mail: Schiedsmann.Bost@friedrichsthal.de
Schiedsmann für den Bezirk II ist Herr Jörn Weich.
Auch Herr Weich hat seinen Sitz im Rathaus Friedrichsthal. Termine können unter der Telefonnummer 8 48 88 vereinbart werden.
Im Krankheits- oder Verhinderungsfall vertreten die Herren sich gegenseitig.