Stadtrat der Stadt Friedrichsthal
Bürgerinformationssystem
Hier gelangen Sie zu unserem neuen Portal.
Dort finden Sie die bevorstehenden Sitzungstermine,
die Vorlagen zu den öffentlichen Sitzungen sowie
die gefassten Beschlüsse ab dem Jahr 2026.
Die Mitglieder und die Fraktionen
Der Rat der Stadt Friedrichsthal besteht aus 26 Mitgliedern, aufgeteilt nach Fraktionen.
| CDU | 8 |
| SPD | 5 |
| AFD | 5 |
| Bürger für Friedrichsthal | 4 |
| Soziale Fraktion Friedrichsthal | 3 |
| Grüne | 1 |
CDU Fraktion
8 Sitze bestehend aus
Herrn Jochen Donnevert
Frau Julia Grewe
Herrn Daniel Jung
Frau Gerlinde Plein-Erdmann
Frau Jacqueline Reimann-Jung
Herrn Sascha Veith
Herrn Bernhard Vinzent
Frau Elsa Wainer
SPD Fraktion
5 Sitze bestehend aus
Herrn Peter Bickelmann
Herrn Dr. Alexander Götzinger
Herrn Andre Nowak
Frau Monika Pacem
Frau Tanja Sebastian
AFD-Fraktion
5 Sitze bestehend aus
Herrn Stephan Maier
Herrn Werner Pabst
Herrn Gerd Schon
Frau Heidemarie Schon
Herrn Norman Welte
Bürger für Friedrichsthal
4 Sitze bestehend aus
Frau Jennifer Hartmann
Frau Nadine Klein
Frau Karoline Wohlfahrt
Herrn Timo Wohlfahrt
Soziale Fraktion Friedrichsthal
3 Sitze bestehend aus
Frau Lydia Loos
Herrn Rainer Loos
Herrn Jürgen Trenz
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
1 Sitz bestehend aus
Herrn Dr. Horst-Henning Jank
Die Beigeordneten sind die gesetzlichen Vertreter des Bürgermeisters.
Erste Beigeordnete: Frau Jacqueline Reimann-Jung
Beigeordneter: Peter Bickelmann
CDU
Herrn Daniel Jung
SPD
Frau Tanja Sebastian
AFD
Herrn Gerd Schon
BFF - Bürger für Friedrichsthal
Frau Nadine Klein
SFF- Soziale Fraktion Friedrichsthal
Herrn Rainer Loos
Bündnis 90/Die Grünen
Herrn Dr. Horst-Henning Jank
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 KSVG und damit zusammenhängender Verfahrensfragen sowie für die Vergabe von Prüfungsaufträgen. Für den Ausschussvorsitz gilt § 42 Abs. 3 KSVG entsprechend.
Werksausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für
1. alle Angelegenheiten des Immobilienbetriebes,
2. alle Angelegenheiten des Bäderbetriebes,
3. alle Angelegenheiten des Entsorgungszweckverbandes entsprechend der Delegation in der jeweils gültigen Werkssatzung und für die Wohnungsangelegenheiten.
Sozial- und Kulturausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für
1. die Belange von Kindern und Jugendlichen,
2. die Kultur,
3. den Sport,
4. die Schule,
5. die vorschulische Erziehung,
6. die Erwachsenenbildung,
7. die Altenbetreuung,
8. den Tourismus,
9. die Belange der behinderten Menschen,
10. die Sozialangelegenheiten.
Bau- und Umweltausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für
1. alle Bauangelegenheiten,
2. die Stadtentwicklungsplanung,
3. die Bauleit- und Landschaftsplanung,
4. die Erschließungsmaßnahmen,
5. die Fachplanungen,
6. die Stadtsanierung,
7. das Programm „Soziale Stadt“,
8. die Naherholung und die Naherholungs-Zweckverbände,
9. den Umwelt- und Naturschutz und die Naturschutzbeauftragten,
10. die Landschaftspflege,
11. den Öffentlichen Personennahverkehr,
12. das Friedhofswesen,
13. die Herstellung des Einvernehmens zu Vorhaben nach § 36 Baugesetzbuch, soweit sie nicht in den gesetzlichen Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen (§ 68 Abs. 3 LBO),
14. die Anträge auf Eintragung einer Baulast auf städtischen Grundstücken,
15. Grundsatzfragen der Energieversorgung.
Finanzausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für
1. die Finanz- und Vermögensangelegenheiten,
2. die Beratung der Haushaltssatzung und haushaltsrechtlicher Angelegenheiten,
3. die Abgabensatzungen,
4. den Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Stadtvermögen in den Wertgrenzen zwischen 10.000,- bis 75.000,- Euro, wenn die Mittel haushaltsmäßig zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden können,
5. Stundungen und Ratenzahlungen in den Wertgrenzen von 10.000,- bis 40.000,- Euro,
6. die Gewerbeansiedlungen.
Haupt- und Personalausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für
1. Grundsatzfragen,
2. die Angelegenheiten der Kommunalverfassung und des Stadtgebietes,
3. die Fragen der Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden und Organisationen,
4. den Stellenplan,
5. die Personalangelegenheiten,
6. die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppen A8 bis A10,
7. die Einstellung, Einstufung und Entlassung von tariflich Beschäftigten der Entgeltgruppe E8 bis E9 TVöD und S 9 TVSuE (Sozial- und Erziehungsdienst) sowie die Einstellung, Einstufung und Entlassung der zeitlich befristeten Bediensteten (einschl. Leiharbeitsverhältnissen),
8. die Verwaltungsorganisation,
9. alle Angelegenheiten aus dem Bereich Zentrale Verwaltung einschließlich der damit verbundenen Mittelbewirtschaftung.
