Auskünfte nach dem Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern oder berechtigten Stellen, Auskunft über eine andere Person bei der Meldebehörde einzuholen.
Jedoch ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem festgelegten Rahmen gegen eine Gebühr möglich.

Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG)
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft dürfen folgende Daten übermittelt werden:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • derzeitige Anschrift
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Die Auskunft kann von jeder Person beantragt werden, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.

Erweiterte Melderegisterauskunft (45 BMG)
Eine erweiterte Melderegisterauskunft umfasst zusätzliche personenbezogene Daten, zum Beispiel:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Ein- und Auszug

Für diese Erteilung ist die Darlegung eines berechtigten Interesses erforderlich.
 

Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

Nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Weitergabe ihrer Daten in bestimmten Fällen zu widersprechen. 
Hierzu ist die Einrichtung einer Übermittlungssperre insbesondere möglich gegen:

  • die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds (§ 42 Abs. 3 BMG),
  • die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • die Datenübermittlung an Adressbuchvorlagen (§ 50 Abs. 3 BMG).

Ein Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei und schriftlich zu stellen.

Das Formular inklusive Erläuterungen  stehen zum Download bereit. 

Der ausgefüllte Antrag kann per , per Post oder persönlich eingereicht werden.
Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache mit Ausweisdokument möglich.

Weitere Informationen gibt es beim hiesigen Bürgeramt unter: oder 06897 8568 - 0, - 211, - 212, - 213.