Nachrichten aus Friedrichsthal

Weitere Hürde genommen

Datum / Uhrzeit:, 09:17 Uhr
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Sanierung des Hallenbades

Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im Mai entschieden hatte, dass das von der Stadt Friedrichsthal eingereichte Projekt zur Sanierung des Hallenbades in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Förderung aufgenommen wird, konnte vor kurzem nun die zweite Hürde im Antragsverfahren genommen werden.

Seit Anfang Oktober kann sich die Stadt Friedrichsthal über die Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 657.000,- € freuen. Beauftragt durch das Bundesministerium für Inneres Bauen und Heimat hat der Projektträger Jülich, Berlin, die Antragsunterlagen geprüft und den Zuwendungsbescheid in rekordverdächtig kurzer Zeit der Stadt Friedrichsthal ausgestellt.
Von nun an kann die nächste Phase zur Realisierung des Projektes eingeläutet werden. Damit in den kommenden Jahren auch Planungs- und Kostensicherheit besteht, geht es jetzt zuerst an die Vor- und Entwurfsplanung und an Bestandsuntersuchungen. Einschließlich des kommunalen Eigenanteils von 73.000,- € stehen als Planungsgrundlage für die Maßnahmen netto 730.000,- € zur Verfügung.

Vorrangig sollen das undichte Flachdach saniert und sicherheitstechnische Mängel an der Elektrohauptverteilung und an der Steuerung der Badewassertechnik beseitigt werden. Zudem steht die Erneuerung der Decken in den Umkleiden und in der Eingangshalle mit dem Einbau einer energiesparenden und langlebigen LED-Beleuchtung an. Aber auch die Herstellung der Barrierefreiheit des Bades wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme eine wesentliche Aufgabe sein.

Zu guter Letzt wird sich das Hallenbad mit einem Neuanstrich auch äußerlich wieder als Schmuckstück präsentieren.
Mit einem ersten Bauabschnitt soll im kommenden Frühsommer begonnen werden. Das Gesamtprojekt ist in vier Bauabschnitte unterteilt und wird bis Ende 2025 andauern. Da die Baumaßnahmen überwiegend während der Freibadsaison stattfinden werden, wird der Hallenbadbetrieb nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt sein.