Das Bürgeramt informiert:
Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV, Anlage 8c zu § 24a Abs. 2) müssen aktuell alle EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, spätestens bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a ersichtlich.
Der neue Führerschein ist ebenfalls eine EU-Karte, kostet 29,80 Euro und hat künftig eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Terminvereinbarungen beim Bürgeramt zum Umtausch unter:
06897 / 8568-0, -211, -212 oder -213
Erforderlich sind:
- Bundespersonalausweis
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrisches Passbild
Warum wird der neue Führerschein eingeführt?
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmodell beschlossen.
Ziel ist es,
- Fälschungssicherheit zu erhöhen,
- unterschiedliche Führerscheinformate zu vereinheitlichen,
- eine regelmäßige Aktualisierung von persönlichen Daten und Lichtbild zu gewährleisten.
Bis wann muss ein Führerschein umgetauscht werden?
Der verpflichtende Umtausch erfolgt stufenweise und ist abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr spätestens bis zum 19. Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein umtauschen.
Weitere Informationen sind beim Bürgeramt erhältlich unter:
06897 / 8568 - 0, -211, -212, -213 oder fuehrerscheinstelle@friedrichsthal.de

