Nachrichten aus Friedrichsthal

SSGT Pressemitteilung

Datum / Uhrzeit:, 14:26 Uhr
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Kommunale Testzentren brauchen Vorlaufzeit

Bürgermeister Hermann Josef Schmidt, Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, und Oberbürgermeister Jörg Aumann, Stellvertretender SSGT-Präsident, betonen, dass die saarländischen Städte und Gemeinden ihren Beitrag zu einer flächendeckenden Testinfrastruktur für kostenfreie Corona-Schnelltests („Bürgertests“) im Saarland zusammen mit dem Land, Apotheken, Ärzten und Laboren sowie weiteren Dritten leisten werden. Zugleich weisen sie aber darauf hin, dass die Einrichtung eine gewisse Vorlaufzeit, den Aufbau gewisser Strukturen und die Klärung rechtlicher Fragen, von Kosten und Zuständigkeiten brauche. Daher benötige es noch etwas Zeit, bis ein flächendeckendes Angebot vorhanden sei, das im Übrigen auch „nicht aus dem Boden gestampft werden kann“. Alle Beteiligten und insbesondere die Kommunen hätten ein hohes Interesse daran, dass es so rasch als möglich zu einer Realisierung der Schnelltests komme.

„Testen ist mit dem Impfen das wichtigste Instrument zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Auch die saarländischen Städte und Gemeinden werden ihren Beitrag zum Aufbau einer flächendeckenden Testinfrastruktur beitragen. Klar ist, dass dies logistisch und inhaltlich-organisatorisch vorbereitet werden muss. Dazu wird ein Vorlauf benötigt und das geht nicht von heute auf morgen. Sie müssen vor dem Hintergrund rechtlicher Sicherheit organisiert werden. Mögliche Betreiber können logischerweise nicht überall gleichzeitig mit dem Aufbau beginnen“, so Schmidt und Aumann.

Die nationale Teststrategie werde nach und nach wachsen. Viele Gewerbetreibende und Unternehmen würden in naher Zukunft zusätzlich Testmöglichkeiten anbieten. Im Dialog hätten das Gesundheitsministerium, die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden einen gemeinsamen Weg zur Errichtung von Testzentren in den Landkreisen abgestimmt.
Schmidt und Aumann weisen jedoch darauf hin, dass viele Fragen unterschiedlichster Art noch offen seien und einer Klärung von verschiedenen Stellen in Bund und Land bedürften. Zudem dürften den Kommunen keine zusätzlichen Kosten selbst oder über die Kreisumlagen entstehen.