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Datum / Uhrzeit:, 08:28 Uhr
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Abfallgebührenbescheide werden in Kürze versendet

Ende Januar versendet der Entsorgungsverband Saar seine rund 220.000 Abfallgebührenbescheide. Der Versand erfolgt aus organisatorischen Gründen in drei Chargen, so dass er Mitte Februar 2022 abgeschlossen sein wird.

Die versendeten Bescheide beinhalten sowohl den Jahresabschlussbescheid für das Jahr 2021, als auch den Abfallgebühren-Vorauszahlungsbescheid 2022.

Der EVS bittet um Verständnis, sollte es im Rahmen der Versandaktion aufgrund eines eventuell erhöhten Telefonaufkommens zu Wartezeiten bei der Entgegennahme von Anrufen durch das EVS Kunden-Service-Center kommen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, es einige Tage später nochmals zu versuchen oder Anfragen schriftlich - gerne per E-Mail - einzureichen.

Damit auf Anrufe, Schreiben, Faxe oder E-Mails zum Gebührenbescheid kurzfristig reagiert werden kann, sollte in jedem Fall die vollständige Objektadresse sowie die Debitoren- oder Objektnummer angegeben werden. Diese Angaben können dem Bescheid entnommen werden.

Wer als EVS-Kunde bereits per Lastschrifteinzug zahlt, braucht nichts zu tun.
Wer künftig eine Abbuchung der Gebühren wünscht, verwendet hierfür das dem Gebührenbescheid beigefügte SEPA-Lastschriftmandat.

Allen Gebührenbescheiden liegt in diesem Jahr ein Flyer bei, mit dem TIBO, das sympathische Maskottchen der EVS Biogut-Kampagne „Ein Herz für die Tonne“, den Saarländer*innen wichtige Tipps zum Thema „sauberes Biogut“ gibt und Informationen vermittelt, warum Kunststoffe aller Art kein Fall für die Biotonne sind (weitere Infos unter www.ein-herz-für-die-tonne.de).

Für Fragen zum Gebührenbescheid steht das EVS Kunden-Service-Center von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00-18.00 Uhr zur Verfügung
(Tel.0681/5000-555, E-Mail: ).
Die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins muss vorher telefonisch abgeklärt werden.