Die Ortspolizeibehörde wird die Einhaltung der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Straßenverkehrs-Ordnung StVO) künftig verstärkt kontrollieren. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass Fahrzeuge ausschließlich auf dafür zugelassenen und entsprechend ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Freihaltung von Gehwegen, Ein- und Ausfahrten, Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen sowie sonstigen Verkehrsflächen, deren ungehinderte Nutzung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist.
Festgestellte Verstöße werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geahndet. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können Verwarnungs- oder Bußgelder sowie weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen die Folge sein.
Die Ortspolizeibehörde appelliert daher an alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sowie an alle Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Vorschriften zu beachten und ihre Fahrzeuge stets ordnungsgemäß abzustellen.
Damit leisten alle Beteiligten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit, zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Stadt Friedrichsthal bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die eingegangenen Hinweise, die Unterstützung und das Verständnis für die verstärkten Kontrollen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ortspolizeibehörde
Stadt Friedrichsthal
