Im  Projekt „Wohnraumakquise“ wird versucht, Wohnungen von privaten Eigentümern anzuwerben (zu akquirieren). Diese Wohnungen werden dann als Wohnraum für sozial benachteiligte Menschen genutzt. Der Regionalverband schließt jeweils einen Kooperationsvertrag bzw. eine Kooperationsvereinbarung mit dem Vermieter und dem künftigen Mieter ab.

Welche Vorteile gibt es für Vermieter?

  • Beide Parteien werden sozialarbeiterisch begleitet und haben einen Ansprechpartner bei Konflikten aller Art.
  • Durch frühzeitige Interventionen können viele Konflikte vermieden werden.
  • Sichere und Pünktliche Mietzahlung
  • Es besteht die Möglichkeit Sanierungs- oder Renovierungszuschüsse zu erhalten.

Was erwarten wir von den Vermieter?

  • Angemessenen Wohnraum
  • Fixierung des Mietzinses entsprechend des Niveaus der Sozialhilfe für die Laufzeit des Kooperationsvertrags
  • Ein Belegungsrecht des Regionalverbands Saarbrücken für den gleichen Zeitraum

 
Ansprechpartner für Vermieter und Mieter
Wenn Sie eine Wohnung haben, die sie im Rahmen der Wohnraumakquise zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich an den Regionalverband. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung sind und Transferleistungen beziehen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) können Sie sich melden.

Ihr Ansprechpartnerinnen sind:
Linda Hussong
Europaallee 11
5. Stock, Zimmer 5.68
66113 Saarbrücken
Fon 0681 506-5026
Fax 0681 506-945026

Nicole Gebert
Europaallee 11
5. Stock, Zimmer 5.69
66113 Saarbrücken
Fon 0681 506-5019
Fax 0681 506-945019


Flyer zum Download