Stadtrat der Stadt Friedrichsthal

Der Rat der Stadt Friedrichsthal besteht aus 32 Mitgliedern, aufgeteilt nach Fraktionen.

 

SPD 9
CDU 9
Linke 4
AFD 4
Grüne 4
Bürger für Friedrichsthal 2

SPD Fraktion

Die SPD-Fraktion hält aktuell 9 Sitze und besteht aus

Herrn Peter Bickelmann
Herrn Dr. Alexander Götzinger
Frau Monika Pacem
Frau Doris Sebastian
Frau Tanja Sebastian
Herrn Günter Struttmann
Frau Stephanie Struttmann
Herrn Jörn Walter
Frau Laura Sophie Ketzler

CDU Fraktion

Die CDU-Fraktion hält aktuell 9 Sitze und besteht aus

Herrn Jochen Donnevert 
Herrn Gregor Grauthoff
Herrn Daniel Jung
Frau Elisabeth Junk
Frau Jacqueline Reimann-Jung
Frau Gerlinde Plein-Erdmann
Herrn Sascha Veith
Herrn Bernhard Vinzent         
Frau Elsa Wainer

DIE LINKE

Die Fraktion "Die Linke" hält aktuell 4 Sitze und besteht aus

Herr Roland Eckstein
Herr Stephan Kohl
Herr Peter Jung
Herr Jürgen Trenz


AFD-Fraktion

Die AfD-Fraktion hält aktuell 4 Sitze und besteht aus

Herrn Peter Ladwein
Herrn Hans Dieter Maier
Herrn Gerd Schon
Frau Heidemarie Schon

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" hält aktuell 4 Sitze und besteht aus

Herrn Harald Hauch
Herrn Dr. Horst-Henning Jank
Frau Grit Salomon
Frau Nicole Hofmann

Bürger für Friedrichsthal

Die Fraktion "Bürger für Friedrichsthal" hält aktuell 2 Sitze und besteht aus

Frau Nadine Klein
Frau Karoline Wohlfahrt

Die Beigeordneten sind die gesetzlichen Vertreter des Bürgermeisters.

Erster Beigeordneter: Peter Bickelmann
Beigeordneter:  Peter Jung
Beigeordneter: Harald Hauch

SPD – Fraktion
Jörn Walter

CDU – Fraktion
Daniel Jung

Die Linke
Jürgen Trenz

AFD
Gerd Schon

Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Horst-Henning Jank

Bürger für Friedrichsthal
Nadine Klein

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für die Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 101 KSVG und damit zusammenhängender Verfahrensfragen, sowie für die Vergabe von Prüfungsaufträgen. Für den Ausschussvorsitz gilt § 42 II KSVG entsprechend.

Werksausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten der Eigenbetriebe (Immobilien, Bäder), entsprechend der Delegation in der jeweils gültigen Werkssatzung und für die Wohnungsangelegenheiten.

Kulturausschuss

Der Kulturausschuss ist zuständig für Angelegenheiten aus den Bereichen Jugendpflege, Kultur, Sport, Schule, vorschulische Erziehung , Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Tourismus, Behindertenbeauftragten und Sozialangelegenheiten.

Bau- und Umweltausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für die Behandlung aller Bauangelegenheiten, für die Stadtentwicklungsplanung, die Bauleit- und Landschaftsplanung, die Erschließungsmaßnahmen, die Fachplanungen, die Gewerbeansiedlungen, die Stadtsanierung, das Programm "Soziale Stadt", die Naherholung und die Naherholungs-Zweckverbände, den Umwelt- und Naturschutz und die Naturschutzbeauftragten, die Landschaftspflege, den Öffentlichen Personennahverkehr, das Friedhofswesen, die Herstellung des Einvernehmens zu Vorhaben nach §36 Baugesetzbuch, soweit sie nicht in den gesetzlichen Zuständigkeitbereich des Bürgermeisters fallen (§68 Abs.3 LBO), die Anträge auf Eintragung einer Baulast auf städtischen Grundstücken.

Finanzausschuss

Der Ausschuß ist zuständig für Finanz- und Vermögensangelegenheiten, die Beratung der Haushaltssatzung und haushaltsrechtlicher Angelegenheiten, Abgabensatzungen, den Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Stadtvermögen in den Wertgrenzen zwischen 10.000,- bis 40.000,- Euro, wenn die Mittel haushaltsmäßig zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden können, Stundungen und Ratenzahlungen in den Wertgrenzen von 10.000,- bis 40.000,- Euro.

Haupt- und Personalausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für die Behandlung von Grundsatzfragen, von Angelegenheiten der Kommunalverfassungen und des Stadtgebietes, von Fragen der Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden und Organisationen, des Stellenplanes, von Personalangelegenheiten, die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppe A8 bis A10, die Einstellung, Einstufung und Entlassung von Angestellten der Vergütungsgruppe Vc bis einschließlich IVb BAT, der Verwaltungsorganisation, alle Angelegenheiten aus dem Bereich Zentrale Verwaltung einschließlich der damit verbundenen Mittelbeschaffung.