Nachrichten aus Friedrichsthal

Wir suchen Sie

Datum / Uhrzeit:, 06:53 Uhr
Nachrichten

AUFRUF

Die Stadt Friedrichsthal sucht eine Schiedsperson für den Schiedsbezirk Friedrichsthal.
Schiedsleute sind zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zu bestellen. Sie führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei Streitfällen wegen Beleidigung oder Ehrverletzung durch.
Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Sie erheben für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen), die zum größten Teil ihnen zufließen. Die Sachkosten des Amtes der Schiedsleute (Miete für Amtszimmer, Ausbildungskosten, Reisekosten, Beschaffung von Büchern, Formularen u. ä.) trägt die Stadt Friedrichsthal. Für die Schlichtungstätigkeit dürfen Schiedsleuten, mit Ausnahme von Aufsichtsmaßnahmen durch die Landesjustizverwaltung, keine Weisungen erteilt werden. Sie handeln vollkommen selbständig.

Für die Bewerbung müssen nachstehend aufgeführte Kriterien vorliegen:

  1. Sie/Er muss die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
  2. Sie/Er muss geistig und körperlich zur Bekleidung des Amtes geeignet sein.
  3. Sie/Er soll das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Sie/Er soll im Schiedsbezirk wohnen.

Die Wahl erfolgt für 5 Jahre.
Staatliche Beamtinnen/Beamte und besoldete Beamtinnen/Beamte der kommunalen Verwaltungen bedürfen zur Übernahme des Schiedsamtes der Genehmigung ihrer zunächst vorgesetzten Dienststellen.

Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 14.05.2021 schriftlich an die Stadtverwaltung Friedrichsthal, Fachbereich III, Schmidtbornstraße 12a, 66299 Friedrichsthal, zu richten.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Friedrichsthal.


Friedrichsthal, 03.05.2021

Der Bürgermeister

C. Jung