Nachrichten aus Friedrichsthal

Senkung der KiTa-Beiträge für die städtische Kindertagesstätte Hoferkopf

Datum / Uhrzeit:, 15:18 Uhr

Die Stadt Friedrichsthal als Trägerin der Kindertageseinrichtung Hoferkopf ist gesetzlich verpflichtet, die Elternbeiträge für ihre Kindertagesstätte zu jedem neuen KiTa-Jahr neu zu kalkulieren.

Der hohe Betreuungsaufwand in den einzelnen Bereichen sowie die Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte fließen, auf Basis der zurzeit tatsächlich betreuten Kinder, in diese Berechnung mit ein.

Positiv ausgewirkt hat sich bei der diesjährigen Neufestlegung der KiTa-Beiträge die aktuelle Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes. Durch diese Gesetzesänderung wird eine schrittweise Senkung der Elternbeiträge und somit eine finanzielle Entlastung insbesondere für Familien und Alleinerziehende vorangetrieben. Ab dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, den 01. August 2021, werden somit nur noch 13 Prozent statt der bisherigen 17 Prozent der Personalkosten anteilig als Elternbeiträge erhoben.

Ein Regelplatz mit einer Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr kostet für das erste Kind 46,50 Euro.

Für einen Ganztagsplatz mit einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr werden 74,00 Euro als Beitrag erhoben. Für einen Krippenplatz werden in der gleichen Betreuungszeit 165,50 Euro fällig.

Weiterhin besteht durch das neue „Gute-KiTa-Gesetz“ die Möglichkeit, eine Geschwisterermäßigung zu erhalten. Hierbei sind alle in einem Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder ab dem zweiten Kind in der Rangfolge der Geburten zu berücksichtigen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Kinder gleichzeitig die gleiche, eine andere oder keine Einrichtung besuchen. Das älteste Kind zählt als erstes Kind.

Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen wird der Beitrag für das zweite Kind um 25%, für das dritte Kind um 50% und für das vierte Kind um 75% ermäßigt. Ab dem fünften Kind ist kein Beitrag mehr zu zahlen.
Für Erziehungsberechtigte mit wenig Einkommen gibt es die Möglichkeit, eine Übernahme der Elternbeiträge bei dem jeweils zuständigen Jugendamt zu beantragen.
Nähere Informationen über die hierzu zu erfüllenden Voraussetzungen erhalten Sie  auf der Internetseite des Regionalverbandes oder auf der Internetseite des Landkreises Neunkirchen