Nachrichten aus Friedrichsthal

Rettungsschirm des Regionalverbands Saarbrücken

Datum / Uhrzeit:, 09:09 Uhr
Nachrichten

für Vereine mit Seniorenarbeit

Der Regionalverband Saarbrücken bietet –unter bestimmten Voraussetzungen- Vereinen, Verbänden, freien und kirchlichen Trägern sowie Initiativen des Ehrenamtes, die sich für das Wohl und die Teilhabe von Senioren/Innen einsetzen und durch die Corona-Pandemie unverschuldet in finanzielle Notlage geraten sind, eine finanzielle Unterstützung. 

Gründe für eine finanzielle Notlage können beispielsweise sein:

  • Schließung von Betreuungs- und Gruppenangeboten bei gleichzeitig ausbleibenden Teilnehmergebühren, 
  • Aufwendungen für geplante Maßnahmen, die nicht durchgeführt werden konnten (z.B. Stornogebühren etc.)
  • Kostenrückerstattungen durch vorrangige Leistungsträger, 
  • weiterlaufende Miet- und Betriebskosten, die nicht durch Einnahmen bei Veranstaltungen oder Vermietungen gedeckt werden können, 
  • zusätzliche pandemiebedingte Mehraufwendungen im Rahmen der Senioren spezifischen Angebote. 

Die maximale Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung der anerkennungsfähigen Aufwendungen. Investitionskosten sind nicht anerkennungsfähig. Es erfolgt keine Vollfinanzierung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 

Die Antragsunterlagen erhalten Sie hier.

Antragsfrist beim Regionalverband Saarbrücken ist der 31. Oktober 2021.