Das Vergnügungssteuergesetz des Saarlandes ist befristet gültig und wird am 31.12.2020 auslaufen. In seiner Sitzung am 28.10.2020 hat der Stadtrat von Friedrichsthal den Grundsatzbeschluss gefasst, dass auch nach dem 31.12.2020 nach mit den derzeit geltenden Bestimmungen vergleichbaren Regelungen Vergnügungssteuern erhoben werden. Die in Friedrichsthal tätigen Aufsteller und Aufstellerinnen von Spielautomaten wurden bereits hierüber unterrichtet.
Der Bürgermeister
gez. Rolf Schultheis
R. Schultheis