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Datum / Uhrzeit:, 11:17 Uhr
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Kunststoffe – auch als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnete –
gehören nicht in die Biotonne

Biogut lässt sich energetisch verwerten und als Kompost stofflich nutzen. Dies macht es zu einer besonders wertvollen Ressource, die das Klima und die Umwelt schont. Aus Hygienegründen wird das Biogut oft in Plastiktüten gesammelt und dann samt Tüte in die Biotonne geworfen. Dort gehören allerdings nur organische Abfälle aus Küche und Garten hinein.

Generell gilt: Kunststoffe aller Art, auch biologisch abbaubare, kompostierbare oder als BioPlastik bezeichnete, gehören nicht in die Biotonne. Sie werden bei der Kompostierung oder der Vergärung oft gar nicht oder nicht vollständig abgebaut, was zwangsläufig zu einer Verunreinigung des Kompostes führt. Im besten Falle werden sie in der Kompostierung zu CO2 und Wasser abgebaut. Zusatzstoffe, wie z.B. Weichmacher, werden über den Kompost in die Umwelt transportiert. Bei einzelnen Kunststoffprodukten werden auch andere Materialien beigemischt, um die Reißfestigkeit zu erhöhen. Diese Teile zersetzen sich dann unter Umständen überhaupt nicht.

Biologisch abbaubare Kunststoffe sollten daher, solange sie nicht vernünftig recycelt werden können, energetisch verwertet werden. Denn auch bei der Kunststoffverwertung werden sie als Störstoffe aussortiert. Sie sollten über die Restabfalltonne entsorgt werden, so lässt sich die bei der Verbrennung freiwerdende Energie als Strom und Wärme nutzen.

Um eine hochwertige stoffliche Verwertung des Bioguts gewährleisten zu können und um zu verhindern, dass beigemischte Zusatzstoffe ihren Weg in die Umwelt finden, werden falsch befüllte Abfallgefäße nicht entleert.

Die falsch befüllten Biotonnen werden mit einem Aufkleber versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS (erhältlich bei der Kommune) entsorgt werden müssen. Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS unter Tel. 0681/5000-706 – bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden. Diese nachträgliche Entleerung wird dann als Leerung des Restabfallgefäßes berechnet.

Wir weisen darauf hin, dass die beauftragten Abfuhrunternehmer gehalten sind, auf eine korrekte Befüllung der Biotonne zu achten, der EVS aber auch eigene Kontrollen durchführt.Ziel dieses konsequenten Vorgehens ist es, dem Verbraucher als Ergebnis der Kompostierung ein hochwertiges unverfälschtes Naturprodukt anbieten zu können.

Alternativ zu den kompostierbaren Biomüllbeuteln lässt sich das Biogut auch in Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben. Dies hat darüber hinaus den positiven Nebeneffekt, dass im Winter das Risiko verringert wird, dass der Inhalt der Biotonne einfriert, und im Sommer, dass üble Gerüche auftreten.

Eine Anleitung wie Sie aus Zeitungspapier eine Papiertüte für das Biogut selbst falten finden Sie im EVS Blog unter: www.evs-blog.de/diy-anleitung-papiertuete-fuer-das-biogut/.

Alle wichtigen Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es unter www.ein-herz-für-die-tonne.de & www.evs.de
Fragen zum Thema beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS Kunden-Service-Centers (Tel. 0681/ 5000-555, ).


Hinweis: Da der Einzelhandel als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnete
Kunststofftüten seit geraumer Zeit verstärkt bewirbt und anbietet, sollten Verbraucher
sich vor Benutzung unbedingt beim zuständigen kommunalen Entsorger über deren
Zulässigkeit informieren. Im Saarland ist eine Entsorgung über die Biotonne vor dem
Hintergrund der Bioabfallverordnung generell nicht gestattet.